AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung:
Mit der Anmeldung zu einem Kurs bei Sportbootschule Bootswerk zum Erwerb eines Sportbootführerscheines oder eines Sprechfunkzeugnisses wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen. Eine Anmeldung ist telefonisch, schriftlich (E-Mail) oder persönlich möglich. Sie ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn Sie nicht schriftlich bestätigt wurde.

Fälligkeit der Kurs – Gebühren:
Bei Anmeldung zu einem Kurs werden 50% der Kurskosten entsprechend der Preistafel fällig, die Restsumme ist eine Woche vor Kursbeginn zu überweisen oder am ersten Kursabend in bar zu entrichten.
Preistafeln sind in der Bootsfahrschule und auf der Internetseite einsehbar.

Rücktritt / Terminumbuchung:
Sollte die Teilnahme an einem gebuchten Kurs nicht möglich sein, so ist die Sportbootschule Bootswerk spätestens eine Woche vor Kursbeginn davon schriftlich zu informieren. In diesem Fall ist lediglich Stornokosten von 35 € zu entrichten. Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält die Bootsfahrschule den bereits angezahlten Kursbetrag in voller Höhe ein. Bei Abbruch der Ausbildung durch den Kursteilnehmer, unabhängig zu welchem Zeitpunkt, werden keine Kosten zurück erstattet.
Eine Terminumbuchung vor oder während eines laufenden Kurses ist bei Krankheit oder aus beruflichen/schulischen Gründen ohne zusätzliche Kosten durch den Teilnehmer auf den nächsten Folgekurs möglich.

Mindestteilnehmer:
Bei Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern behält sich die Bootsfahrschule vor, den Kursbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Bereits angemeldete Teilnehmer haben dann das Recht, von dem Ausbildungsvertrag zurück zu treten mit Zurückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.

Unterricht:
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, während der Praxisstunden den Anweisungen der Kursleiter bzw. Schiffsführer unbedingt Folge zu leisten.
Aus witterungsbedingten Gründen kann sich der Ausbilder vorbehalten, den Unterricht abzubrechen. Hierfür werden dann Ersatztermine angeboten.

Termine:
Alle unsere genannten Termine sind freibleibend. rolex uhren replik Verschiebungen aus organisatorischen Gründen sind möglich und werden mit den Kursteilnehmern weitgehend abgesprochen. Verschiebungen der Prüfungstermine sind durch den Deutschen Motoryachtverband und Deutschen Segelverband möglich. Die Bootsfahrschule haftet nicht für etwaige Schadensersatzansprüche aus Terminverschiebungen.
Die Anmeldung zur Prüfung und damit verbundene Modalitäten übernimmt die Sportbootschule Bootswerk. Dieser Service ist für einen vom Kursteilnehmer gewählten Prüfungstermin kostenfrei. Die Absage eines Prüfungstermins, das Nichterscheinen zu einem Prüfungstermin oder die Wahl eines anderen als ursprünglich gewählten Prüfungstermins wird von der Sportbootschule Bootswerk mit einem Bearbeitungsbetrag von 25,- Euro berechnet.

Prüfung:
Für die Prüfung hat der Kursteilnehmer rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor Prüfung, seine erforderlichen Unterlagen (Kopie Führerschein, Passfoto usw.) der Bootsfahrschule zwecks Prüfungsanmeldung abzugeben.
Die Prüfungskosten trägt, auch bei nicht bestandener Prüfung, der Teilnehmer. Die Sportbootschule Bootswerk kann keine Garantie für den Erfolg einer Prüfung übernehmen und haftet nicht für einen Misserfolg.

Schwimmer / Nichtschwimmer:
Schwimmen zu können ist für den Erwerb eines replik omega uhren Sportbootführerscheines nicht vorgeschrieben. Sollte ein Kursteilnehmer nicht 15 Min. frei schwimmen können, so ist dies bei der Anmeldung der Schule zur Kenntnis zu geben, damit insbesondere bei der praktischen Ausbildung die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können.

Versicherung / Schäden:
Der Kursteilnehmer ist durch die Sportbootschule Bootswerk haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen. Für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche Unfallschäden wird keine Haftung übernommen.

Salvatorische Klausel:
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der best replica rolex watches vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

Gerichtsstand:
Zwischen der Bootsfahrschule und den Kursteilnehmern wird als Gerichtsstand Obernburg vereinbart.