Am 31. Dezember 2009 ist die Übergangsfrist zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses ausgelaufen. Das heißt, alle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, müssen ab dem 01. Januar 2010 ein dafür ausreichendes Seefunkbetriebszeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hinweis: Die in Deutschland angebotenen Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nicht aus. Hier soll dann durch eine Anpassungsprüfung ein deutsches Funkbetriebszeugnis erworben werden können.
Quelle BMVBS

Das Bundesverkehrsministerium wird die theoretische und praktische Prüfung für die Sportbootführerscheine vereinfachen. Überflüssige und praxisferne Wissensfragen werden gestrichen, wichtige neue Aspekte, wie der Umweltschutz werden integriert. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden auf ein modernes Multiple-Choice-Verfahren umgestellt. Bei der praktischen Führerscheinprüfung werden vor allem die Übungen zur Sicherheit an Bord verstärkt. Denn nur das sichere Beherrschen von Notsituationen kann Leben retten. Die ersten Führerscheinprüfungen nach den neuen Vorgaben sollen Mitte/Ende 2011 abgenommen werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) damit beauftragt, in Deutschland die Prüfungen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen durchzuführen.
Quelle BMVBS

Im Januar 2009 hat das Bundesverkehrsministerium die Verbände mit der Überarbeitung der Sportbootführerscheine Binnen und See beauftragt. Die Vorgabe des Ministeriums ist dabei, dass die schriftlichen Prüfungen auf Multiple Choice umgestellt werden sollen und der Praxisteil stärker gewichtet wird. Entsprechende Fragenkataloge werden derzeit erarbeitet. Die ersten Prüfungen für die Sportbootführerscheine nach dem neuen Verfahren werden nicht vor 2012 stattfinden können.

Die Umstellung auf Multiple Choice bei SRC und LRC wird nun nicht, wie zunächst vom DSV geplant, zum 1.1.2011 erfolgen, sondern erst zum 1.4.2011. Auch die Ergänzungsprüfungen für Inhaber eines ausländischen SRC werden ab dann nach diesem Verfahren abgenommen. Wer nun überlegt, den Erwerb des Scheins zu verschieben, sollte bedenken, dass die Übergangsregelung für den Schein am 1.1.2010 ausgelaufen ist. Seit diesem Datum muss der Skipper einer Yacht mit DSC-fähiger Anlage das Patent besitzen. Darüber hinaus wird die Prüfung durch das Multiple-Choice-Verfahren vermutlich nicht leichter werden: Falsche und richtige Antwort gleichen sich, eine falsche Antwort ist bei einer anderen Frage richtig und Prüfer haben keinen Spielraum mehr bei der Beurteilung der Lösung. Eine mündliche Prüfung wird es zudem auch nicht mehr geben. Gute Gründe also, noch vor der Umstellung die Prüfung zu machen. Übrigens: Wer seine Prüfung nach den alten Bedingungen nicht besteht und sich bis zum 31.3.2011 zur Wiederholung anmeldet, kann auch die Wiederholungsprüfung noch zu den alten Bedingungen abgelegen.

Wann genau das UBI auf Multiple Choice umgestellt wird, ist dagegen weiter offen. Angekündigt ist die Umstellung vom DSV zum 1.6.2011.
Quelle Delius Klasing verlag