Am 31. Dezember 2009 ist die Übergangsfrist zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses ausgelaufen. Das heißt, alle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, müssen ab dem 01. Januar 2010 ein dafür ausreichendes Seefunkbetriebszeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Hinweis: Die in Deutschland angebotenen Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nicht aus. Hier soll dann durch eine Anpassungsprüfung ein deutsches Funkbetriebszeugnis erworben werden können.
Quelle BMVBS




